Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Langenfeld

Stand: 31.10.2025 


1. Allgemeines

Eine Teilnahme an den Veranstaltungen der vhs Langenfeld ist im Sinne des Weiterbildungsgesetzes NRW grundsätzlich jedem, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, gestattet. Besondere Angebote für jüngere Teilnehmer/innen oder bestimmte Zielgruppen sind entsprechend gekennzeichnet (Junge VHS, VHS für Frauen, VHS 55+). Ausnahmen sind möglich. Für bestimmte Veranstaltungen kann die Teilnahme von entsprechenden Voraussetzungen abhängig gemacht werden.

Passgenaue Angebote für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, bietet die Jugendkunstschule im kreativen Bereich an. Diese ist der vhs Langenfeld angegliedert. Das Programm der JuKu erscheint jedoch gesondert.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen der vhs Langenfeld.

 

2. Anmeldung

Für die Kursteilnahme ist die vorherige Anmeldung erforderlich. Ist bei Vorträgen und Sonderveranstaltungen keine vorherige Anmeldung erforderlich, wird dies bei der Veranstaltungsbeschreibung gesondert erwähnt.

Die Anmeldung zu den Angeboten der vhs Langenfeld kann über folgende Wege erfolgen:

  • Anmeldung per Internet über www.vhs-langenfeld.de.
  • Schriftliche Anmeldung durch Einsenden des ausgefüllten Anmeldeformulars, verbunden mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, an die Geschäftsstelle im Rathaus oder Einwurf in die Hausbriefkästen im Kulturzentrum oder am Rathaus. Sie können das ausgefüllte Anmeldeformular auch persönlich während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle im Rathaus abgeben.
  • Schriftliche Anmeldung durch Zusenden des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars sowie des SEPA-Lastschriftmandats als eingescannter Anhang per E-Mail an vhs@langenfeld.de.
  • Schriftliche Anmeldung über die Weitermeldelisten in den Vorkursen, jeweils verbunden mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates.
  • Anmeldung per Telefax an (02173) 794-9-4515.

Per Telefon kann nur eine Beratung stattfinden. Eine verbindliche Anmeldung kann nur durch oben genannte Anmeldungswege gewährleistet werden.

Sind der jeweiligen Veranstaltung gesonderte Anmeldemodalitäten zu entnehmen, gelten diese als verbindlich.

Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, dass Ihnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung bekannt sind und Sie sich mit diesen einverstanden erklären. Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung sind Sie zur Zahlung der Teilnahmegebühr verpflichtet.

Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung per Mail. Falls wir Sie zunächst nur auf die Warteliste setzen können, werden wir Sie ebenfalls informieren.

Wenn Sie nach Ihrer Anmeldung keine weitere Nachricht erhalten, können Sie gemäß Veranstaltungsbeschreibung zum (ersten) Termin am genannten Ort erscheinen. Wenn Sie nicht teilnehmen möchten, müssen Sie Ihre Anmeldung ausdrücklich und rechtzeitig in der Geschäftsstelle stornieren (Stornofristen siehe unter "Abmeldung"). Ansonsten bleiben Sie zahlungspflichtig für den gesamten Kurs, auch wenn Sie nicht teilnehmen.

Die Gebühr ist ein Komplettpreis für die Anmeldung zum gesamten Kurs unabhängig davon, wie viele Einzeltermine tatsächlich besucht werden. Anteilige Nachlässe/Rückerstattungen bei späterem Einstieg, früherem Ausstieg oder einzelnen versäumten Terminen sind nicht möglich. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den Punkt „Widerrufsbelehrung“.

Geben Sie bitte immer Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer (tagsüber) an, damit wir Sie benachrichtigen können, falls der Kurs ausgebucht ist bzw. falls Nachfragen erforderlich sind.

 

3. Anmelde-/Beratungszeiten

Für persönliche oder telefonische Beratungen steht Ihnen die Geschäftsstelle im Rathaus während der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung. Bitte entnehmen Sie die Öffnungszeiten unserer Homepage oder den Aushängen im Rathaus.

 

4. Abmeldung/Stornierung


A. Stornierung durch die/den Teilnehmenden

Sollten Sie aus irgendeinem Grund an der Teilnahme verhindert sein, melden Sie sich bitte fristgerecht ab. Nichterscheinen zum Kurs ohne rechtzeitige vorherige Abmeldung entbindet Sie nicht von der Zahlungspflicht.

Der Rücktritt von einer Anmeldung muss gegenüber der Geschäftsstelle mit folgenden Abmeldefristen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per E-Mail an vhs@langenfeld.de erklärt werden:

  • bei Seminaren, Tagesfahrten, Kursen der Jugendkunstschule und Kursen der Volkshochschule mit höchstens sechs Veranstaltungstagen spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn
  • bei längeren VHS-Kursen (mehr als sechs Veranstaltungstage) vor dem 2. Kurstermin
  • bei besonderen Angeboten gelten die in der Beschreibung angegebenen Termine (z.B. Opernbesuche, Ferienkurse, Bildungsurlaube, Studienreisen, Kindergeburtstage)

Sie können sich nur schriftlich bei der Geschäftsstelle der Volkshochschule im Rathaus der Stadt Langenfeld, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld oder per E-Mail an vhs@langenfeld.de abmelden. Die Kursleitenden der Volkshochschule sind nicht berechtigt, Abmeldungen entgegenzunehmen.

Nichterscheinen zum Kurs entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Bei nicht fristgerechter Abmeldung ist die volle Gebühr zu zahlen.

Bereits gezahlte Entgelte werden nur erstattet, wenn der Rücktritt fristgerecht erfolgt. Wir erheben allerdings eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 4,50 EUR zzgl. MwSt., die nicht erstattungsfähig ist. Bei Rücktritt nach der Stornierungsfrist wird das gesamte Entgelt fällig. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet.

Etwaige Guthaben aus Ab- oder Ummeldungen behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Erfassung des Guthabens.


B. Stornierung durch die Einrichtung

Die Volkshochschule kann bei zu geringer Teilnehmendenzahl, Ausfall einer Kursleitung oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. für Leistungen Dritter wie Fahrkarten, Übernachtungskosten etc.) gegen den Bildungsträger sind ausgeschlossen. Erkundigen Sie sich daher vor der Buchung von Leistungen Dritter (z. B. Fahrkarten, Tickets, Übernachtungen) in unserer Geschäftsstelle, ob die Durchführung einer Veranstaltung gesichert ist.

Aufgrund behördlicher Anordnungen oder sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Ereignisse/höhere Gewalt (z. B. Pandemie, Erdbeben etc.) kann es notwendig sein, eine kurzfristigere Absage auszusprechen. Die Kursgebühren werden dann erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

5. Veranstaltungsorte

Die Orte werden in den Kursbeschreibungen angegeben. Die Raumnummern im Kulturzentrum, Hauptstr. 133, 40764 Langenfeld entnehmen Sie dort dem Display im Eingangsbereich.

 

6. Studienfahrten/-reisen

Für Studienfahrten und Studienreisen tritt die Volkshochschule nur als Vermittler auf. Veranstalter ist das jeweils beauftragte Reiseunternehmen oder der Kooperationspartner, auch wenn die pädagogische Betreuung der Teilnehmer/innen von der Volkshochschule durchgeführt wird. Es gelten die Geschäftsbedingungen der Reiseunternehmen oder Kooperationspartner, die wir Ihnen gerne auf Wunsch zusenden. Zudem gilt bei Reisen das Reisevertragsrecht.

Wenn für die Reiseanmeldung besondere Daten benötigt werden (z.B. Ausweisnummer), geben Sie diese bitte bei Ihrer Anmeldung an.

Bitte beachten Sie die Stornierungsbedingungen unter „Abmeldung/Stornierung“.

 

7. Bildungsurlaub

Bei Bildungsurlauben erhalten Sie von uns den Antrag auf Bildungsurlaub für den Arbeitgeber sowie die Seminarrechnung. Die Unterlagen werden Ihnen per E-Mail oder per Briefpost zugestellt.

Bitte beachten Sie die Stornierungsbedingungen unter „Abmeldung/Stornierung“.

 

8. Gebührenzahlung

Mit Ihrer Anmeldung sind Sie zur Zahlung der Gebühr verpflichtet.

Die Zahlung der Kursgebühr kann erfolgen

  • per Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Sie können uns das SEPA-Lastschriftmandat entweder im Zuge Ihrer Online-Anmeldung oder bei schriftlicher Anmeldung auf dem rückseitigen Formular erteilen. Bitte stellen Sie sicher, dass uns ein Lastschriftmandat mit Ihrer aktuellen Bankverbindung und nicht älter als 15.05.2024 vorliegt. Sollte die Lastschrift wegen fehlerhafter Kontoangaben, mangelnder Deckung oder Widerspruchs nicht eingelöst werden, berechnen die Banken hierfür Gebühren, die vom Teilnehmenden zusätzlich zu tragen sind. Nach dem 15.05.2024 erteilte Lastschriftmandate gelten bis auf Widerruf auch für künftige Anmeldungen. Allerdings verlieren Lastschriftmandate bei Nichtnutzung automatisch ihre Gültigkeit nach 3 Jahren. Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen, können Lastschriftmandate, die Sie uns vor dem 15.05.2024 erteilt haben, aus internen Gründen nicht mehr genutzt werden.

Der Einzug der Kursgebühren ist durch die Mandatsreferenznummer (= Kundennummer, die von der vhs Langenfeld vergeben wird) und VHS-Gläubigeridentifikationsnummer (DE23VHS00000013523) gekennzeichnet.

  • per Barzahlung

Barzahlung ist nur persönlich in der Geschäftsstelle möglich. Kursleitungen sind nicht berechtigt, Kursgebühren in bar entgegenzunehmen.

  • Für Firmen und öffentliche Kostenträger ist die Begleichung der Kursgebühren nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle der VHS auch per Überweisung möglich.

 

9. Fälligkeit

Die Zahlung der Kursgebühr ist mit der Anmeldung fällig. Falls Sie das Lastschriftverfahren als Zahlart gewählt haben, erfolgt der Einzug der Kursgebühr jedoch in der Regel bei Veranstaltungen mit höchstens 6 Terminen spätestens mit Beginn, bei längeren Kursen spätestens mit dem zweiten Kurstermin. Sollten Sie noch ausstehende Gebühren bei der VHS haben, können Sie für weitere Kurse nicht angemeldet werden, bis diese beglichen sind. Für Firmen und öffentliche Kostenträger gelten in Absprache ggf. andere Vereinbarungen.

 

10. Gebühren

Die Gebühr wird auf Grund der geltenden Gebührensatzung erhoben und setzt sich zusammen aus

  • Verwaltungskostenpauschale
  • Kurs-/Seminargebühren und
  • Nebenkosten (in Kursen, in denen technische Hilfsmittel und/oder Material regelmäßig benutzt werden).

 

11. Gruppengröße und Gebührenstaffelung

In der Regel werden Seminare und Kurse nur mit mindestens zehn Teilnehmenden durchgeführt. Beachten Sie bitte Sonderregelungen für Kleingruppen zu erhöhten Gebühren.

 

12. Gebührenermäßigung

25% Ermäßigung auf die Kurs-Gebühr erhalten

  • Schüler/innen und Student/innen
  • Auszubildende nach dem Berufsausbildungsgesetz
  • Wehr- und Freiwilligendienstleistende
  • Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld
  • Empfänger von Leistungen nach SGB XII

50% Ermäßigung auf die Kurs-Gebühr erhalten

  • Inhaber/innen des Familienpasses oder des Sozialpasses der Stadt Langenfeld
  • Kinder bis 6 Jahre (gilt nicht für JuKu-Kurse)

In besonderen Fällen kann die Volkshochschulleiterin / der -leiter eine Ermäßigung der Gebühr festsetzen.

Die Gebührenermäßigung wird in jedem Fall erst berücksichtigt, nachdem die Ermäßigungsberechtigung nachgewiesen wurde. Dies ist pro Semester erneut erforderlich.

Keine Ermäßigung wird gewährt für Studienfahrten/Exkursionen, Oper, Angebote von externen Bildungsträgern, Nebenkosten und Verwaltungsgebühr.

Weitere Details finden Sie in der Gebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung.

 

13. Widerrufsbelehrung

Nach dem Widerrufsrecht können Sie bei Online-Anmeldung binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, in diesem Fall ab dem Tag der Anmeldung.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung durch einen per Post versandten Brief an Volkshochschule Langenfeld (Rhld.), Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld oder per E-Mail an vhs@langenfeld.de oder per Telefax an 02173/794-9-4515 über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, mit Ausnahme der Verwaltungsgebühr, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung zusätzliche Gebühren berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt dann, wenn die Volkshochschule Langenfeld (Rhld.) die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Volkshochschule Langenfeld (Rhld.) verlieren.

 

14. Haftung

Bei Unfällen tritt zunächst die Krankenversicherung der Teilnehmenden ein. Nachrangig besteht darüber hinaus eine Teilnehmerversicherung bei der GVV-Kommunalversicherung. Bei Reisen und Fahrten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und somit die Haftungsregelungen des jeweiligen Veranstalters (Reiseunternehmen etc.). Für Schäden am Eigentum der VHS oder dem anderer Teilnehmender haftet der/die Teilnehmer/in persönlich, es besteht keine Versicherung durch die VHS.

Kurse, die Bewegungsschulung oder Ernährungsfragen zum Inhalt haben, ersetzen keine ärztliche, psycho- oder physiotherapeutische Behandlung. Zur Frage, ob eine Person ohne gesundheitliche Risiken teilnehmen kann, sollte deshalb jede/r Teilnehmende vorher ärztlichen Rat einholen.

Bei Kursen der Jugendkunstschule beschränkt sich die Aufsichtspflicht der Lehrkraft auf die Dauer des Kurstermins. Eine Aufsicht vor und nach den Kursen kann von der Lehrkraft nicht geleistet werden. Es ist weiterhin ausgeschlossen, dass Lehrkräfte Teilnehmenden Medikamente verabreichen. Dies ist ausschließlich Aufgabe der Erziehungsberechtigten. Bei minderjährigen Teilnehmenden ist überdies sicherzustellen, dass ein/e Erziehungsberechtigte/r während der Kurszeit bei Bedarf telefonisch erreichbar ist.

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Schadenverursachung auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der vhs Langenfeld oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Abweichend hiervon haftet die vhs Langenfeld bei Verletzungen von Leben, Gesundheit oder Körper auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit die Schadenverursachung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der vhs Langenfeld beruht.

 

15. Mitwirkungsgremium

Gelegenheit zur Ausübung des Mitwirkungsrechts im Sinne von § 4 Abs. 3 Weiterbildungsgesetz NRW wird Teilnehmenden und Kursleitungen durch Teilnahme am "VHS-Forum" (in der Regel 1x jährlich) gegeben.

 

16. Kursregeln

Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie an, dass unser gemeinsamer Lernraum auf den Grundwerten der Demokratie sowie einem respektvollen und wertschätzenden Miteinander basiert. Sie verpflichten sich, den Kursverlauf konstruktiv mitzugestalten, auf störendes Verhalten, abwertende, rassistische, sexistische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen zu verzichten sowie keine Ton-, Foto- oder Videoaufnahmen von Wortbeiträgen anderer Teilnehmender oder der Kursleitung anzufertigen. Die VHS behält sich das Recht vor, Sie andernfalls von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen.

 

17. Sonderregelung von Maßnahmen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung

Die vorgenannten Informationen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die Teilnahme von Kursen, Seminaren, Einzelveranstaltungen und Studienfahrten der Volkshochschule Langenfeld (Rhld.). Die Geschäftsbedingungen von Maßnahmen, die der AZAV unterliegen, sind in gesonderten Teilnehmerverträgen geregelt.

 

Mitgeltend: