Pressemitteilung des vhs Landesverbandes NRW


Corona: Volkshochschulen brauchen finanzielle Unterstützung des Landes


Die Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen benötigen dringend finanzielle Unterstützung des Landes, um ihre Aufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz für die Bürger*innenin den Städten und Gemeinden auch in Zukunft aufrecht erhalten zu können. Ansonsten drohen spätestens im nächsten Jahr einschneidende Kürzungen. Die Einrichtungen sind von der Corona-Pandemie hart getroffen worden: Während des Lockdowns musste der Unterrichtsbetrieb vollständig eingestellt werden und auch danach war lange Zeit nur ein erheblich eingeschränkter Betrieb möglich. Dies hat im VHS-Bereich zu beträchtlichen Einnahmeverlusten geführt, bei gleichzeitig weiterlaufenden Personal- und Betriebskosten. Zusätzliche Ausgaben sind überdies für die Erfüllung der Anforderungen des Infektionsschutzes oder beispielsweise durch mehr Personal infolge der Aufteilung von Kursen in kleinere Gruppen angefallen. Dadurch sind viele Einrichtungen in eine finanzielle Schieflage geraten. Nach dem langsamen Hochfahren des Betriebes vor den Sommerferien streben die Einrichtungen in dem jetzt beginnenden Herbstsemester einen halbwegs „normalen“ Betrieb an.

"Das Land unterstützt die Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft mit 35 Mio. Euro, dies begrüßen wir ausdrücklich. Es kann aber nicht sein, dass die kommunalen Volkshochschulen, die die gesetzliche Verpflichtung zu einer Grundversorgung der Bürger*innen mit Weiterbildungsangeboten haben, leer ausgehen und auf den kommunalen Rettungsschirm verwiesen werden, sagte der Vorsitzende des Landesverbandes, Klaus Hebborn, heute in Düsseldorf. „Das Land ist aufgefordert, die kommunale Weiterbildungsinfrastruktur ebenso zu unterstützen, wie es das beispielsweise im Kulturbereich für Theater, Bibliotheken etc. auch tut. Denkbar sind Kompensationszahlungen für Einnahmeausfälle oder Inves-titionshilfen für den Ausbau der Digitalisierung."

Die 131 Volkshochschulen bieten als kommunale Einrichtungen ein flächendeckendes und breit gefächertes Weiterbildungsangebot für alle Bürger*innen in NRW, inden Städten und Gemeinden wie auch in ländlichen Regionen. Sie stehen nach dem Weiterbildungsgesetz in der Verpflichtung, vor Ort eine Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten sicher zu stellen. Dazu gehören insbesondere berufliche Qualifizierungsangebote, Deutsch- bzw. Sprachkurse, Integrationskurse für Zugewanderte sowie Angebote zur politischen Bildung. Die Volkshochschulen leisten darüber hinaus als Teil der kommunalen Bildungsinfrastruktur mit ihren Lehrgängen zum Nachholen von Schulabschlüssen einen wichtigen Beitrag für Integration und Chancengerechtigkeit. Weiterbildung ist gerade in Zeiten wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Unsicherheit und Umbrüche mitentscheidend für die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft.

Ansprechpartner für Rückfragen:
Filip Dedeurwaerder-Haas (kommissarischer Verbandsdirektor)
Tel. 0211 542141-0
E-Mail: service@vhs-nrw.de


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