Strengere Regeln für Geltungsdauer von Corona-Tests


Wir weisen darauf hin, dass mit der am 10. November in Kraft getretenen Coronaschutzverordnung sowie der Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW strengere Regelungen hinsichtlich der Geltungsdauer von Corona-Tests auf den Weg gebracht wurden.

Ab sofort gilt: Antigen-Schnelltests sowie PCR-Tests dürfen maximal 24 Stunden alt sein. Bisher konnte die Testung 48 Stunden zurückliegen. Um die 3G-Erfodernisse zu erfüllen, müssen Ungeimpfte daher ab sofort einen Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Bei täglich stattfinden Kursangeboten müssen Sie täglich einen Test vornehmen lassen.

Von der Regelung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche: Diese gelten durch die regelmäßigen Schultestungen als ausreichend getestet. Ab 16 Jahren muss eine Bescheinigung der Schule vorgelegt werden, um zu belegen, dass sie noch zur Schule gehen.


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