Das Hygiene-Konzept der vhs Langenfeld (Stand: 26.05.2021)


Hier finden Sie das aktuelle Hygienekonzept der vhs Langenfeld. Das Konzept wird in Abhängigkeit von den jeweils geltenden Bestimmungen und nach praktischen Erfahrungen bei Bedarf angepasst.

Auf unbestimmte Zeit befindet sich Deutschland in einer Corona-Pandemie. Trotz fortschreitender Lockerungen von geltenden Schutzverordnungen findet der VHS-Betrieb unter besonderen Gegebenheiten statt. Die Volkshochschule hat den Auftrag, Bildung für alle Menschen und damit auch für Risikogruppen anzubieten. Unabhängig davon, wie groß die persönlichen Sorgen im Umgang mit der Corona-Pandemie im Einzelfall sein mögen, möchten wir im Sinne aller Teilnehmenden und Mitarbeitenden der VHS darum bitten, die in der VHS geltenden Hygieneregeln zum Wohle aller ernst zu nehmen und gewissenhaft einzuhalten. Bei allen Widrigkeiten und Unsicherheiten, welche die Corona-Pandemie für die Menschen in unserem Land mitgebracht hat, möchten wir daran erinnern, dass strenge Hygienemaßnahmen ergriffen werden, um Risikogruppen bestmöglich zu schützen. Werden die geltenden Hygienemaßnahmen hier vor Ort eingehalten, leisten wir alle gemeinsam einen Beitrag, die Corona-Pandemie einzudämmen und Mitmenschen zu schützen.

Bei der Beachtung von Präventionsmaßnahmen und der Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen ist die Wiederaufnahme des VHS-Betriebes grundsätzlich möglich.

 
Personen, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft, haben aus Gründen des Infektionsschutzes keinen Zutritt in die Volkshochschule:

  • Personen ohne Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests, ohne Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder ohne Nachweis einer nachgewiesenen Genesung jeweils in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument
  • Positiv auf SARS-CoV-2 getestet oder als positiv eingestuft bis zum Nachweis eines negativen Tests (i. d. R. durch den AMD),
  • vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen (z. B. als Kontaktperson Kat. I) angeordnete Quarantäne für die jeweilige Dauer


Grundsätzlich gilt:

  • Bei Atemwegssymptomen oder Fieber zu Hause bleiben.
  • Auch anderweitig erkrankten Teilnehmer*innen ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht gestattet.
  • Die Lehrkräfte sind berechtigt, bei von ihnen oder Teilnehmenden beobachteten Erkältungssymptomen von Teilnehmer*innen das Angebot abzubrechen.


Um das Infektionsrisiko zu minimieren, sind folgende Orientierungshilfen zu beachten:

Persönliche Hygiene

  • Bei Krankheitszeichen und grippeähnlichen Symptomen (z. B. Fieber, trockenem Husten, Atemproblemen, Verlust von Geschmacks- oder Geruchssinn, Halsschmerzen oder Gliederschmerzen) sollten Betroffene in jedem Fall zu Hause bleiben, und sie dürfen das Kulturzentrum nicht betreten.
  • Alle Personen sind angehalten, mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander zu halten. (Siehe hierzu auch Kursraum-Regeln).
  • Berührungen, Händeschütteln oder Umarmungen sind in jedem Fall zu unterlassen.
  • Es ist darauf zu achten, mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute, zu berühren, d. h. sich nicht an Mund, Augen und Nase anzufassen.

 

Händehygiene

  • Händewaschen:
    Alle am VHS-Betrieb Beteiligten sind angehalten, sich regelmäßig und gründlich (mindestens für 20-30 Sekunden) mit Wasser und Seife die Hände zu waschen, z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang und nach Betreten eines Kursraumes. Zum Abtrocknen der Hände sind Handtuchpapiere und Behälter für dessen Entsorgung zu verwenden.

  • Händedesinfektion:
    Wenn gründliches Händewachsen nicht möglich ist, gilt es, die Hände zu desinfizieren. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten. Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe sollten möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern angefasst werden, ggf. sollte der Ellenbogen benutzt werden.

 

Husten- und Nies-Etikette

  • Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

 

Maskenpflicht

  • Im gesamten Gebäude herrscht Maskenpflicht. Während des Aufenthalts im Kulturzentrum ist zu jeder Zeit ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Durch das Tragen einer Maske können in unvermeidbaren Kontaktsituationen innerhalb des Gebäudes Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch das eigene Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden. Auch während des Unterrichts am eigenen Sitzplatz darf die Maske von den Teilnehmenden nicht abgenommen werden.
  • Auch während des Unterrichts am eigenen Sitzplatz darf die Maske von den Teilnehmenden nicht abgenommen werden.
  • Bei Veranstaltungen im Flügelsaal gilt ebenfalls Maskenpflicht am Sitzplatz.
  • Das Tragen einer Maske darf nicht dazu führen, dass der Abstand zu anderen Personen unnötigerweise verringert wird.

Hygiene im Gebäude und den Kursräumen

  • Im Gebäude ist weiterhin das allgemein geltende Abstandsgebot von 1,5 Metern zu beachten. Ausnahmen dafür gelten lediglich beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten bzw. des Gebäudes.
  • Auch bei Kursangeboten greift die Abstandsregelung von 1,5 Metern in Kursräumen.
  • Im gesamten Gebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen.
  • Das Betreten des Kulturzentrums ist nur Mitarbeitenden, Lehrkräften sowie Teilnehmenden gestattet (Ausnahme: Menschen mit Einschränkungen, die Begleitpersonen benötigen).
  • In allen Fällen ist der Aufenthalt in den Gebäuden auf den notwendigen Zeitraum zu beschränken.
  • Die Reinigung der Einrichtung erfolgt täglich.
  • Personen ohne eine medizinische MNB und ohne negativen aktuellen Coronatest/ Nachweis eines vollständigen Impfschutzes/ nachgewiesener Genesung erhalten keinen Zutritt zum Gebäude.
  • Im Kurs selbst wird zudem eine weitere tagesaktuelle Kursliste sowie ein fester Sitzplan geführt, um die Anwesenheit im Kursraum zu überprüfen bzw. die Rückverfolgbarkeit zu sichern. Für die Rückverfolgbarkeit sollten, das Einverständnis der Teilnehmenden vorausgesetzt, Name, Adresse sowie Telefonnummer dokumentiert werden.


Verlassen des Gebäudes

  • Kursleitende und Teilnehmende sollten nur so lange wie notwendig in der VHS verweilen. Wer keinen Kurs leitet oder an einem Kurs teilnimmt, verlässt das Gebäude.

Kursraum

  • Die Abstandspflicht von 1,5 Metern bedingt, dass insbesondere in Kursräumen Tische und Stühle entsprechend weit auseinandergestellt werden müssen und sich deutlich weniger Personen gleichzeitig in einem Kursraum aufhalten dürfen.
  • Die Tischanordnung darf durch Kursleitende oder Teilnehmende nicht verändert werden, um die Abstandsregelungen einzuhalten.
  • Die Anzahl der Stühle bestimmt die maximal mögliche Anzahl der Kursteilnehmenden, die den Raum nacheinander betreten dürfen.
  • Entsprechend der von der VHS vorgegebenen Tischordnung wird zu Beginn eines jeden Kurses ein Sitzplan erstellt, und die Teilnehmenden sollten den einmal gewählten Arbeitsplatz für alle Kurstermine beibehalten.
  • Im Eingangsbereich der Unterrichtsräume sowie des Gebäudes und im Treppenhaus sind Desinfektionsstationen (Desinfektionsspender, Papierhandtücher, Papierkorb) vorhanden.
  • In den Unterrichtsräumen stehen mit der Raumnummer versehene Körbchen mit Desinfektionsmaterial bereit.
  • Der Austausch von Materialien der Teilnehmenden untereinander ist untersagt. Arbeitsmaterialien werden vor Beginn der Unterrichtseinheit von der Kursleitung im noch leeren Raum auf den Tischen verteilt.
  • Alle u. U. von mehreren Teilnehmenden genutzten Gegenstände werden nach Gebrauch desinfiziert.

 

Lufthygiene

  • Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Vor und nach jeder Unterrichtseinheit sollte in den Unterrichtsräumen ausgiebig quergelüftet werden. Zum effizienten Lüften werden alle Fenster und idealerweise auch die Tür weit geöffnet. Zusätzlich sollte alle 20 Minuten für 3-5 Minuten stoßgelüftet werden. Eine permanente Dauerbelüftung durch Kippen der Fenster ist nicht effizient, da der Raum auskühlt, der Luftaustausch dabei aber gering bleibt.
  • Fenster- und Türgriffe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. auch Einmaltaschentuch oder Einmalhandtücher verwenden.

 

Garderobenregelung

  • Jacken und Mäntel sind von Teilnehmenden an ihrem Arbeitsplatz zu halten, sodass es nicht zu einem direkten Kontakt der Kleidung mehrerer Teilnehmender kommt.

 

Nutzung des Aufzugs im Kulturzentrum

  • Die Nutzung des Fahrstuhls bleibt ausschließlich mobilitätseingeschränkten Personen vorbehalten. Der Fahrstuhl darf nur einzeln genutzt werden. Entsprechende Hinweisschilder werden an den Fahrstuhltüren angebracht.

 

Infektionsschutz in den Pausenzeiten

  • Auch in den Pausen muss gewährleistet sein, dass der vorgegebene Abstand eingehalten wird.
  • Pausen während eines Kurses finden nach Möglichkeit im Kursraum statt - unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln (s. o.)
  • Alternativ kann das Kulturzentrum auf direktem Weg und unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln verlassen werden.

 

Hygiene im Sanitärbereich

  • In allen Toilettenräumen werden ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt. Entsprechende Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorhanden.
  • Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden täglich gereinigt.


Meldepflicht

  • Die VHS-Leitung ist gemäß Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtete, das Auftreten bzw. den Verdacht einer Infektion mit dem Erreger der Erkrankung Covid 19 beim Personal oder bei den betreuten Personen unverzüglich der zuständigen Gesundheitsbehörde zu melden.
  • Für die Rückverfolgbarkeit ist die Archivierung von Sitzplänen und Anwesenheitslisten wenigstens in Papierform für mindestens vier Wochen nach Ende des Kurses unter Einhaltung geltender datenschutzrechtlicher Vorschriften notwendig.

 

Belehrung und Kommunikation von Hygieneregeln

  • Mitarbeitende, Lehrkräfte und Teilnehmende werden ausführlich über die jeweiligen geltenden Regelungen informiert.
  • Alle am VHS-Betrieb beteiligten Personen sind ausdrücklich aufgefordert, auf die Einhaltung der lokal geltenden Regeln zu achten. Bei wiederholten Regelverstößen können Teilnehmende vom Unterricht ausgeschlossen werden.
  • Bei der Kursanmeldung werden Teilnehmende auf geltende Hygieneregeln hingewiesen.
  • Risikogruppen erhalten bereits bei der Anmeldung Hinweise dazu, in welchen Kursen ggf. das Abstandsgebot weiterhin eingehalten werden kann, um das persönliche Risiko besser einschätzen zu können.
  • Die Corona-Warn-App ist ein wichtiger Meilenstein in der Unterbrechung von Infektionsketten in der Corona-Pandemie. Die vhs Langenfeld unterstützt und empfiehlt deshalb ausdrücklich die Nutzung der Corona-Warn-App.

 

Kursangebot

Auf Basis der aktuell vorliegenden Coronaschutzverordnung (Stand: 26.05.2021) dürfen folgende Bereiche weitergeführt werden:

In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 3:

  • Bildungsangebote und Prüfungen im Freien
  • Bildungsangebote und Prüfungen in geschlossenen Räumen mit Negativtestnachweis od. einem gemeinsam beaufsichtigten Selbsttest für Lehrpersonal und Unterrichtete (…)

In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 2 sind zusätzlich zulässig:

  • Eine Unterschreitung des Mindestabstands zwischen den Sitzplätzen, wenn die teilnehmenden Personen an festen Sitz- oder Arbeitsplätzen lernen (…)

In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 sind zusätzlich zulässig:

  • Das Ablegen der Maske am Sitzplatz bei ausreichender Belüftung (…)
  • Wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, Bildungsangebote in geschlossenen Räumen ohne Negativnachweis bzw. Nachweis der Immunisierung




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