Bildungsurlaub

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Nach landesgesetzlicher Regelung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (das sind Arbeiter/innen, Angestellte sowie die in ihrer Berufsausbildung Beschäftigen) Anspruch auf Bildungsurlaub zur beruflichen und politischen Weiterbildung. Der Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung umfasst fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. Die Inanspruchnahme und die zeitliche Lage des Bildungsurlaubs sind dem Arbeitgeber sechs Wochen vorher schriftlich mitzuteilen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, dem Arbeitgeber die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung nachzuweisen. Eine Bildungsveranstaltung soll in der Regel an fünf, mindestens jedoch an drei aufeinander folgenden Tagen stattfinden.
Den Gesetzestext erhalten Sie komplett unter www.bildungsurlaub.de.

Sonderurlaub für Bundesbeamte

Bundesbeamten kann nach der „Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst" Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung zur Teilnahme an beruflichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen gewährt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen und die Teilnahme für die dienstliche Tätigkeit von Nutzen ist. Der Urlaub ist vom Beamten rechtzeitig beim Leiter der Dienststelle schriftlich (unter Beigabe einer Anmeldebestätigung) zu beantragen, der auch das dienstliche Interesse zu bestätigen hat. Die Anmeldung zu Kompaktseminaren wird vier Wochen vor Seminarbeginn verbindlich; auch bei Abmeldung besteht dann Zahlungspflicht.

Bildungsurlaub / Kompaktseminare bei der vhs Langenfeld

KOMPAKTSEMINARE können von ALLEN besucht werden. Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf BILDUNGSURLAUB haben.
Den Inhalt der Veranstaltungen entnehmen Sie bitte der Beschreibung im jeweiligen Fachbereich.


Aktuelle Bildungsurlaube an der vhs Langenfeld

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