Informationen und Geschäftsbedingungen

Informationen zum Semesterbeginn     

Unterrichtsbeginn

1. Halbjahr 2024

i. d. R. Mo, 08. Januar 2024, einige Kurse beginnen schon früher.

 

KEIN UNTERRICHT AN FEIERTAGEN UND IN DEN FERIEN
(Ausnahmen erfahren Sie von Ihrer/m Kursleiter/in.)

Satzung und Gebührenordnung

Anmeldung

Eine Teilnahme an den Veranstaltungen der vhs Langenfeld ist im Sinne des Weiterbildungsgesetzes NRW grundsätzlich jedem, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, gestattet. Besondere Angebote für jüngere Teilnehmer/innen oder bestimmte Zielgruppen sind entsprechend gekennzeichnet (Junge VHS, VHS für Frauen, VHS 55+). Ausnahmen sind möglich. Für bestimmte Veranstaltungen kann die Teilnahme von entsprechenden Voraussetzungen abhängig gemacht werden.
Passgenaue Angebote für Kinder und Jugendliche im kreativen Bereich bietet die Jugendkunstschule an.

Die Anmeldung zu den Angeboten der vhs Langenfeld kann über folgende Wege erfolgen:

  • per E-Mail: vhs@langenfeld.de
  • online
  • telefonisch (02173) 794-4555 und 794-4556
  • persönlich in der Geschäftsstelle im Rathaus
  • mit Anmeldekarte aus dem Programmheft
  • per Fax (02173)  794-9-4515 (Vordruck im Programmheft)


Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, dass Ihnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt sind und Sie sich mit diesen einverstanden erklären.

Sie erhalten keine Anmeldebestätigung, Ihre Anmeldung ist dennoch verbindlich! Wir melden uns nur bei Ihnen, wenn die Anmeldung NICHT berücksichtigt werden kann.

Wenn Sie nach Ihrer Anmeldung keine weitere Nachricht erhalten, können Sie zum (ersten) Termin am genannten Ort erscheinen. Wenn Sie nicht teilnehmen möchten, müssen Sie Ihre Anmeldung wieder ausdrücklich und rechtzeitig in der Geschäftsstelle stornieren (Stornofristen siehe unter "Abmeldung"). Ansonsten bleiben Sie zahlungspflichtig für den gesamten Kurs, auch wenn Sie nicht teilnehmen!

Die Gebühr ist ein Komplettpreis für die Anmeldung zum gesamten Kurs, unabhängig davon, wie viele Einzeltermine tatsächlich besucht werden. Anteilige Nachlässe/Rückerstattungen bei späterem Einstieg, früherem Ausstieg oder einzelnen versäumten Terminen sind nicht möglich. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den Punkt „Widerrufsbelehrung“.

Geben Sie bitte immer Ihre Telefon-Nr. (tagsüber) an, damit wir Sie benachrichtigen können, falls der Kurs ausgebucht ist bzw. falls Nachfragen erforderlich sind.

Anmeldezeiten

Anmeldungen nehmen wir nach Erscheinen des Programms im Internet zu den Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle entgegen. Für wenige Ausnahmen kann ein gesonderter Anmeldebeginn angegeben sein.
 

Abmeldung

Sollten Sie aus irgendeinem Grund an der Teilnahme verhindert sein, melden Sie sich bitte fristgerecht ab. Nichterscheinen zum Kurs ohne rechtzeitige vorherige Abmeldung entbindet sie nicht von der Zahlungspflicht!
 

Abmeldungsfristen

  • bei Seminaren, Tagesfahrten und Kursen der Volkshochschule mit höchstens sechs Veranstaltungstagen spätestens 1 Woche vor Kursbeginn,
  • bei längeren VHS-Kursen (mehr als sechs Veranstaltungstage) vor dem 2. Kurstermin
  • bei besonderen Angeboten gelten die in der Beschreibung angegebenen Termine (z. B. Opernbesuche, Ferienkurse, Bildungsurlaube)
  • bei Kursen der Jugendkunstschule (JuKu) während der Schulzeit sowie bei Ferienkursen 2 Wochen vor Kursbeginn

 

Sie können sich nur bei der Geschäftsstelle der Volkshochschule im Rathaus abmelden. Die Kursleitenden der Volkshochschule sind nicht berechtigt, Abmeldungen entgegenzunehmen.
Nichterscheinen zum Kurs entbindet nicht von der Zahlungspflicht! Bei nicht fristgerechter Abmeldung ist die volle Gebühr zu zahlen.
 

Veranstaltungsorte

Die Orte werden in den Kursbeschreibungen angegeben. Die Raumnummern im Kulturzentrum entnehmen Sie dort dem Display im Eingangsbereich.

 

Studienfahrten/-reisen

Für Studienfahrten und Studienreisen tritt die Volkshochschule nur als Vermittler auf. Veranstalter ist das jeweils beauftragte Reiseunternehmen, auch wenn die pädagogische Betreuung der Teilnehmer/innen von der Volkshochschule durchgeführt wird.
Es gilt das Reisevertragsrecht.

Gebührenzahlung

Sobald Sie sich angemeldet haben, sind Sie zur Zahlung der Gebühr verpflichtet.
Bei Veranstaltungen mit nicht mehr als 6 Tagen Dauer spätestens mit Beginn, bei längeren Kursen spätestens mit dem zweiten Kurstermin. Sollten Sie noch ausstehende Gebühren bei der VHS haben, können Sie für weitere Kurse nicht angemeldet werden bis diese beglichen sind.

  • per SEPA-Lastschriftmandat
    Bitte stellen Sie sicher, dass Sie uns über Ihre gültige, aktuelle Bankverbindung informiert haben. Sollte die Lastschrift wegen fehlerhafter Kontoangaben, mangelnder Deckung oder Widerspruchs nicht eingelöst werden, berechnen die Banken hierfür Gebühren, die vom Teilnehmer zusätzlich zu tragen sind. Die Umstellung bestehender Einzugsermächtigungen in ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat wird von der vhs Langenfeld durchgeführt. Neukunden erteilen das SEPA-Lastschriftmandat mit der Kursanmeldung (persönlich, telefonisch, online). Es gilt bis auf Widerruf auch für künftige Anmeldungen.
    Der Einzug der Teilnehmergebühren erfolgt, wenn nicht anders angegeben, nach Kursbeginn und ist durch die Mandatsreferenznummer (= Kundennummer, die von der vhs Langenfeld vergeben wird) und VHS-Gläubigeridentifikationsnummer (DE23VHS00000013523) gekennzeichnet.
  • per Überweisung (Stadt-Sparkasse Langenfeld, IBAN DE18375517800000116251, BIC WELADED1LAF, bitte Kurs-Nr. und den Namen des Teilnehmers angeben)
  • per Barzahlung (nur persönlich in der Geschäftsstelle; Kursleiter sind nicht berechtigt, Kursgebühren in bar entgegen zu nehmen)

 

Gebührenzusammensetzung

Die Gebühr wird aufgrund der geltenden Gebührenordnung erhoben und setzt sich zusammen aus

  • Verwaltungskostenpauschale
  • den Kurs-/Seminargebühren und
  • den Nebenkosten (in Kursen, in denen technische Hilfsmittel und/oder Material regelmäßig benutzt werden).

 

Gruppengröße und Gebührenstaffelung

In der Regel werden Seminare und Kurse nur mit mindestens zehn Teilnehmern/Teilnehmerinnen durchgeführt. Beachten Sie bitte Sonderregelungen für Kleingruppen zu erhöhten Gebühren.

 

Gebührenermäßigung

25% Ermäßigung auf die Gebühr erhalten

  • Schüler/innen, Student/innen und Auszubildende nach dem Berufsausbildungsgesetz
  • Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld oder Empfänger von Leistungen nach SGB XII

 

50% Ermäßigung auf die Gebühr erhalten

  • Inhaber/innen des Familienpasses oder des Sozialpasses der Stadt Langenfeld
     

Die Gebührenermäßigung wird in jedem Fall erst berücksichtigt, nach dem die Ermäßigungsberechtigung nachgewiesen wurde. Dies ist pro Semester erneut erforderlich. Sonstige Kosten, Fahrten und Studienreisen sind voll zu zahlen.

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein per Post versandter Brief oder ein Telefax) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Diese senden Sie an die Volkshochschule Langenfeld (Rhld.), Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld; Fax: 02173/794-9-4515.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, (wenn zutreffend) einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt dann, wenn die Volkshochschule Langenfeld (Rhld.) die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Volkshochschule Langenfeld (Rhld.) verlieren.

Haftung


Jede/r Teilnehmer/in ist für die Dauer einer Volkshochschulveranstaltung gegen Garderobendiebstahl versichert. Bei Unfällen tritt zunächst die Krankenversicherung der Teilnehmerin/ des Teilnehmers ein. Nachrangig besteht darüber hinaus eine Teilnehmerversicherung bei der GVV-Kommunalversicherung. Bei Reisen und Fahrten tritt die Haftung des beauftragten Leistungsträgers (z. B. des Busunternehmens) ein. Für Schäden am Eigentum der VHS oder dem anderer Teilnehmer/innen haftet der/die Teilnehmer/in persönlich, es besteht keine Versicherung durch die VHS.

 

Datenschutz


Gemäß § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) informieren wir Sie darüber, dass Ihre personenbezogenen Daten von uns ausschließlich zur Erfüllung unserer Geschäftsbeziehung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

Mitwirkungsgremium


Gelegenheit zur Ausübung des Mitwirkungsrechts im Sinne von § 4 Abs. 3 Weiterbildungsgesetz NRW wird Teilnehmer/innen und Kursleiter/innen durch Teilnahme am "VHS-Forum" (1x jährlich) gegeben.

Sonderregelung von Maßnahmen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
Die vorgenannten Informationen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die Teilnahme von Kursen, Seminaren, Einzelveranstaltungen und Studienfahrten der Volkshochschule Langenfeld (Rhld.). Die Geschäftsbedingungen von Maßnahmen, die der AZAV unterliegen, sind in gesonderten Teilnehmerverträgen geregelt.

 

Hinweise zum 2. Halbjahr 2024

  • Anmeldebeginn im Internet ab Mitte Juni 2024
  • Programmheft ab Ende Juni 2024
  • Unterricht i. d. R. ab 26. August 2024